Aktuell informiert mit News aus der Immobilienbranche
Im Land Brandenburg wird ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer neu berechnet. Auch Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer aus Beeskow, Tauche, Frankfurt (Oder) und Friedland müssen hierfür den Finanzämtern bereits 2022 aktuelle Daten zur Verfügung stellen. Was konkret zu tun ist, erklären wir Ihnen gern.
VENT-Immobilien ist eine Marke der Spree Immobilien Beeskow GmbH, die seit fast 30 Jahren im Landkreis Oder-Spree als Makler tätig ist. Niemand kennt den Immobilienmarkt in der Region besser. 57 Verkäufe hat das gesamte Unternehmen allein im Landkreis Oder-Spree im Jahr 2021 erfolgreich durchgeführt. Das bedeutet durchschnittlich mehr als eine Immobilie pro Woche und eine Fläche von insgesamt rund 86.400 Quadratmetern. Wie schätzt Geschäftsführer Sascha Schenk die aktuelle Marktsituation ein?
Ganz bequem vom Sofa aus, den Wert Ihrer Immobilie ermitteln lassen. Einfach kurze Eckpunkte wie Alter, Grundstücksgröße, Wohnfläche und Lage ins Internet eingeben und raus kommt ein realistischer Wert zu Ihrer Immobilie. Glauben Sie das? Wie schön das für uns Immobilienmakler und Sachverständige wäre - nicht mehr bei Wind und Wetter Immobilien begutachten und sich in zerfallenen Immobilien schmutzig machen. Aber warum denken Sie kommen wir immer noch zu einem vor Ort Besuch, um eine Immobilie richtig bewerten zu können?
Beeskow, 14.12.2020
Pünktlich zu Weihnachten gilt ab dem 23. Dezember 2020 eine neue einheitliche und gesetzlich vorgegebene Provisionsteilung für alle Bundesländer. Der Bundestag hat am 14. Mai 2020 das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser beschlossen. Bis dato gab es keine einheitliche Regelung zur Provisionszahlung für Käufer und Verkäufer. So galt in vielen Bundesländern zwar bereits eine Provisionsteilung (je Seite 3,57%) aber in einigen Ländern, darunter unter anderem Berlin, Brandenburg, Hessen, Bremen und Hamburg lagen die Provisionskosten allein beim Käufer. Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Einblick in das neue „Prinzip der Doppelprovision“ und erklären für wen es wann gilt.
Kurze Stichpunkte zur Immobilie, einen Kaufpreis angeben und Fotos hochladen – schnell Ihre Immobilie bewerben und zeitnah einen Käufer finden. So schwer kann das nicht sein – das Internet macht`s möglich. Aber ist das die richtige Wertschätzung für Ihre geliebte Immobilie, mit der Sie Erinnerungen verbinden, Schweiß und Arbeit investiert und jeden Cent in den Bau oder Modernisierungen gesteckt haben? Es gilt viele kleine und große Stolpersteine zu vermeiden. Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Einblick.
Beeskow, 16.10.2020
Im Durchschnitt werden bei jedem zweiten Erbe in Deutschland Immobilien vererbt. Im Idealfall ist man Alleinerbe und muss sich nur mit der grundsätzlichen Frage beschäftigen, nimmt man das Erbe an oder schlägt es aus.
Wenn ich eine Immobilie erbe: Ein Erbe anzunehmen, sollte gut überlegt sein, da auch Schulden vererbt werden können. Ist man nun Erbe einer Immobilie geworden, sollte man herausfinden, ob auf dem Einfamilienhaus, der Wohnung oder dem Grundstück noch Kredite lasten, Versorger nicht bezahlt worden sind, eventuell Erbschaftssteuern (je nach Grad der Verwandtschaft und Höhe des Erbes) anfallen und ob man sich den zukünftigen Unterhalt für die Immobilie überhaupt leisten kann. Hinzu kommt die Frage nach der Verwendung. Wollen Sie die Immobilie selbst bewohnen oder sie als Altersvorsorge sogar vermieten?
Immobilie behalten oder verkaufen? Gibt es kein Testament, müssen Sie im nächsten Schritt beim Nachlassgericht (Teil des Amtsgerichts am letzten Wohnort des Erblassers) oder bei einem Notar einen Erbschein (unter Vorlage der benötigten Dokumente) beantragen, sodass Sie sich zum Beispiel bei Banken, Amtsangelegenheiten oder bei einem Immobilienverkauf auch als Erbe ausweisen können. Bei letzterem treten Sie dann an die Stelle des Eigentümers und übernehmen auch alle Pflichten, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen (Sicherungspflicht, Zahlung der Unterhaltungskosten, wahrheitsgemäße Angaben bei einem Verkauf). Steht für Sie die Entscheidung zum Verkauf des Erbes schnell fest, müssen Sie auch keine separate Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt veranlassen. Dies kann auch beim Verkauf durch den Notar beantragt werden. Für einen Erben ist die Umschreibung beim Grundbuchamt zwei Jahre lang kostenfrei.
Erbengemeinschaft: Gibt es in einem Erbfall gleich mehrere Erben (Ehegatte und Kinder, Geschwister, Enkel) ist ein gewisses Konfliktpotenzial meist vorprogrammiert, da nicht immer alle Erben eine einheitliche Meinung teilen oder unterschiedliche Verwendungen für das Erbe verfolgen. Zudem kommen hier weitere knifflige Fragen auf. Was ist, wenn ein Miterbe die Immobilie selbst nutzt / nutzen möchte? Kommen alle Miterben gemeinsam für die Kosten auf? Kann ein Erbe seinen Anteil allein veräußern? Welche Möglichkeiten sind gegeben, wenn die Erbengemeinschaft zu keiner Einigung kommt? Eventuell zweifelt ein Miterbe den Wert der Immobilie an. Wer darf Handwerker beauftragen? Kann man einen Miterben bevollmächtigen? Inwieweit hafte ich als Miterbe, wenn ich die Verwaltung eines vermieteten Hauses übernehme?
Ein Erbe anzunehmen kann gerade in einer Erbengemeinschaft mit vielen Problemen einher gehen. Umso wichtiger ist es hier getreu dem Sprichwort „Vorsicht ist besser als Nachsicht“.
Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema haben möchten, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Beeskow, 15.09.2020
Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den regionalen Immobilienmarkt haben uns heute dazu veranlasst, Sie über ein brandaktuelles Thema in unserem Immobilienratgeber zu informieren. Auch wenn viele von uns die mittlerweile alltäglichen Worte „Corona-Krise“, „Lockdown“ oder „Reproduktionsfaktor“ nicht mehr hören möchten, hat dieser Umstand an unserem regionalen Immobilienmarkt so einiges positiv für Verkäufer beeinflusst. Während des Lockdowns, wo viele im Homeoffice gearbeitet haben, Ihre Kinder zu Hause betreuen mussten und Treffen mit Freunden oder der Familie gar nicht oder nur eingeschränkt möglich waren, wurde vielen bewusst, dass eine Mietwohnung das Leben sehr einschränken kann. Ob Wochenendgrundstücke, Eigenheime oder Bauländer, seit Beginn der Corona-Krise können wir in unseren Büros von Spree Immobilien Beeskow und Vent-Immobilien Bad Saarow eine enorme Nachfrage und eine wesentlich kürzere Vermarktungszeit bei steigenden Immobilienpreisen verzeichnen. Natürlich ist die große Nachfrage auch den unaufhörlich steigenden Preisen am Berliner Immobilienmarkt geschuldet. Hinzu kommen die günstigen Zinsen bei der Baufinanzierung. Alles Faktoren die einen Immobilienverkauf in der jetzigen Zeit für Eigentümer sehr interessant und lohnend machen. Während der Krise mit seinen Einschränkungen im privaten und öffentlichen Leben haben viele Menschen gemerkt, dass eine Mietwohnung und das Leben in großen Städten, gerade als Familie, auch Nachteile mit sich ziehen kann. Der Wunsch nach einem Garten, mehr Wohnraum für die Familie oder zurück zum Selbstversorgen wird immer größer. Dabei sind die Kaufinteressenten durchaus bereit, mehr für Ihr Glück zu bezahlen als noch vor der Corona-Krise. Es kommt dadurch immer häufiger zu Bieterverfahren. Ein großer Nachteil für die Käufer. Sie sind aktuell gezwungen mehr Geld für den Erwerb einer Immobilie auszugeben. Zwar sind die Zinsen niedriger aber durch die höheren Kaufpreise wächst das Investitionsvolumen stark an und die Laufzeiten der Kredite werden länger. Bei dieser angespannten Marktlage sollten Käufer und Verkäufer einen Immobilienfachmann zu Rate ziehen. Der Immobilienmakler oder -sachverständige kann den Käufer vor einem überteuerten Kaufpreis oder rechtliche Probleme schützen. Den Verkäufer kann er zudem davor bewahren zu günstig zu verkaufen, falsche Inserate zu schalten oder sich mit nicht zahlenden Käufern herumzuschlagen. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema haben möchten, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Beeskow, 16.08.2020
Immer öfter kommen die kleinen Wehwehchen und mal zwickt es in den Beinen oder im Rücken. Sie möchten einfach, nur auf dem Sofa sitzen bleiben, doch dann kommt plötzlich wieder das schlechte Gewissen. Unkraut im Garten, der Rasen muss gemäht werden, die Fenster sind auch schon eine Weile nicht geputzt und auch sonst ist im großen Haus wieder so Einiges zu tun.
Alles im Leben hat seine Zeit! Eigentlich wünschten Sie sich insgeheim eine kleine Wohnung in der Stadt, vielleicht mit Balkon für die schönen Sommertage, wo alles fußläufig in kurzen Wegen zu erreichen ist? Aber dann wägen Sie die Erinnerungen ab, die Sie mit der eigenen Immobilie verbinden.
Hier sind die Kinder groß geworden und es war Leben auf dem Hof. Über Jahre haben Sie viel Liebe und Schweiß in Sanierungen oder Modernisierungen gesteckt. Schon raffen Sie sich wieder auf und stellen die Wehwehchen in den Hintergrund. Aber wofür - für die Kinder, die sich doch sowieso schon ein eigenes Heim geschaffen haben? Oder für die Kinder, die weit aus dem elterlichen Nest geflogen sind und ja doch nicht zurück in das kleine Heimatörtchen kommen möchten?
Veränderung annehmen! Denken Sie doch jetzt auch mal an sich und verpassen nicht den richtigen Zeitpunkt, vom Haus in eine kleine niedliche Wohnung mit vielen Annehmlichkeiten zu ziehen. Frei von all den wiederkehrenden Verpflichtungen! Machen Sie Reisen oder haben Sie endlich mal Zeit für Ihre Hobbys. Die meisten Menschen denken zu spät an sich selbst.
Verkaufen Sie Ihre Immobilie zur richtigen Zeit, so dass Sie sich einen angenehmen Lebensabend davon gestalten können und der Erlös der Immobilie nicht als Pflegegeld genutzt werden muss.
Informieren Sie sich rechtzeitig, auch wenn Sie sich noch topfit fühlen! Eine Immobilie ist wie ein Mensch – einzigartig und unverwechselbar. Aber auch nur dann, wenn regelmäßig Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungen vorgenommen werden. Viel zu schnell werden aus vernachlässigten Reparaturen große Probleme und die Immobilie verliert an Glanz und an Wert.
Ebenso wenig sollten Sie Besonderheiten und Probleme auf die zukünftigen Erben abwälzen, die dann meist überfordert sind. Hierzu zählen nicht nur offene Kredite, sondern auch alte Verträge, Überbauungen, Pachten oder offene Verfahren.
Sichere Planung & gute Vorbereitung! Der Verkauf ist ein Prozess, der nicht von heute auf morgen abgewickelt werden kann. Von der Aufarbeitung der Immobilie, Klärung möglicher Probleme, das Finden von solventen Käufern, der Beschaffung der für den Verkauf benötigten Unterlagen (z. B. Energieausweis), die Erarbeitung des notariellen Kaufvertrages bis hin zur Hausübergabe mit Überwachung der sicheren Kaufpreiszahlung und Umzug in Ihre neue gemütliche Wohnung. Überlassen Sie nichts dem Zufall.
Wir für Sie! Unser engagiertes Team ist, mit unserem Rundum-Service als professioneller Ansprechpartner, jederzeit liebevoll und mit Herz für Sie und Ihre Belange da! Vom ersten Kennenlerngespräch bis hin zum Umzug und darüber hinaus! Ob Probleme mit Banken zu klären sind oder eine Wohnung benötigt wird - wir sind an Ihrer Seite!
Beeskow, 16.07.2020
Die eigenen vier Wände - für jedes Kind ein Kinderzimmer, Platz zum Spielen im eigenen Garten, der Vati bekommt sein Hobbyraum und die Mutti legt sich einen kleinen Gemüsegarten an. Für viele Deutsche der große Traum einer glücklichen Familie.
Alles aus! Aber was, wenn die Familie auseinandergeht? In den meisten Fällen sind beide Ehepartner Eigentümer. Wie trennt man nun die eigene Immobilie? Viele Fragen kommen auf. Von Wer zieht aus? über Kann ich mir das Haus alleine leisten? bis hin zu Muss ich meinen Ex-Partner auszahlen?
Über genau diese Fragen macht man sich vorher selten Gedanken, wenn alles läuft. Traut dem Partner keine Bosheiten zu. Wird sich schon alles friedlich regeln lassen. Im wahren Leben geht der Großteil der Trennungen aber leider nicht harmonisch aus und man hat kein Interesse mehr daran sich friedlich mit dem Ex zu einigen. Was ist nun, wenn keiner ausziehen will, man den anderen nicht auszahlen kann oder die Bank keinen aus der Mithaft des Kredites entlässt.
Trennung des gemeinsamen Eigentums: Als erstes steht nun eine Immobilienbewertung an, um einen konkreten Wert zu haben über den man sich auseinandersetzen kann. Reicht dieser Wert aus, um die Bank zu bedienen oder gar einen Partner auszuzahlen? Wichtig bei gemeinsamem Eigentum ist immer eine gemeinsame Entscheidung treffen zu können. So schwer es in der Regel bei all den Emotionen auch ist. Sie können eine Eigentümergemeinschaft, ohne gerichtliche Hilfe, nur gemeinsam auflösen.
Keine Einigung gefunden? Sträubt sich eine Partei oder sitzt es aus, sind Ihnen die Hände gebunden. Auch wenn Sie ausziehen und dem Ex-Partner das Feld überlassen, heißt es nicht „Aus den Augen, aus dem Sinn“. Für die Immobilie haften Sie immer so lange gemeinsam, wie Sie im Grundbuch Eigentümer sind. Das heißt, auch an den Unterhaltungs- und Modernisierungskosten für die Immobilie müssen sich beide Parteien beteiligen. Finden Sie eine Einigung und vereinbaren z. Bsp. als Miete die Übernahme der Kreditraten und diese werden nicht gezahlt, kann die Bank an jeden Eigentümer einzeln herantreten und im schlimmsten Fall Pfändungen einleiten. Ebenso könnte jeder Miteigentümer das Haus allein mit weiteren Krediten belasten oder andere Gläubiger können Sicherungshypotheken auf dem gesamten Objekt eintragen lassen. Bahnen sich Schwierigkeiten oder Komplikationen mit der anderen Partei an, sollte man die Gemeinschaft schnellstmöglich durch einen Verkauf oder eine Auszahlung aufheben. Aber auch bei einem Verkauf muss der Miteigentümer immer zustimmen und auch das Haus später räumen. Alternativ bleibt Ihnen nur der schlechteste Ausweg einer Teilungsversteigerung und da erzielen Sie einen wesentlich geringeren Wert für Ihre Immobilie als bei einem freihändigen Verkauf oder bei einer Auszahlung des Partners.
Der Verkauf: Können Sie das Haus nicht halten und ein Verkauf steht an, sollten Sie sich unbedingt einen Fachmann an die Seite holen. In den meisten Fällen können neutrale Personen zwischen den angespannten Fronten vermitteln und werden auf der emotionalen Ebene nicht als Gegner betrachtet. Ein guter Immobilienmakler hört sich unvoreingenommen beide Parteien an und geht auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen ein, um das eigentliche Ziel der Parteien zu verfolgen. Einen zügigen Verkauf, sodass jeder seine eigenen neuen Wege beschreiten kann.
Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema haben möchten, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Der Spree Immobilien-Ratgeber Folge 5: Gutachten – "Welche Zwecke kann ein Wertgutachten erfüllen? "
Beeskow, 17.06.2020
Um die eingehende Frage zu klären, welche Zwecke ein Gutachten erfüllen kann, muss man sich zunächst die verschiedenen Gründe anschauen, bei welchen ein Gutachten erforderlich ist oder sein kann. Eine kleine Auswahl können sein:
Die Scheidung: Die Scheidungsquote in Deutschland sinkt, dennoch werden nach wie vor rund 40 % der Ehen vorzeitig aufgelöst. In rund der Hälfte der Fälle folgt vor oder nach der Ehescheidung der Streit über den Wert bzw. der Verkauf der gemeinsamen Immobilie.
Die Erbschaft: Gut die Hälfte aller Senioren über 65 Jahre in Deutschland bewohnt ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung. In der Regel wird die Immobilie von den späteren Erben (immer häufiger große Erbengemeinschaften) nicht bewohnt, sondern verkauft.
Die Betreuung: Kann eine Person nicht mehr für sich selbst handeln, wird ein privater oder beruflicher Betreuer eingesetzt, der dann im Sinne des Betreuten handeln muss. Ein Verkauf ist hier meist unumgänglich, da die Verkaufseinnahmen in der Regel für die Betreuung und Versorgung des Betreuten benötigt werden.
In den vorgenannten Fällen kommt es meist zu Auseinandersetzungen, unterschiedlichen Auffassungen von Werten oder Dritten Personen, bzw. Behörden die ein Mitspracherecht im Verkaufsvorgang haben. Wie einigt man sich nun am besten oder handelt richtig im Interesse eines Betreuten? Ein neutrales Wertgutachten kann hier Abhilfe schaffen. Es stellt objektiv den Wert der zu verkaufenden Immobilie dar. Ausführlich erklärt für einen Laien, werden die positiven aber auch die negativen Aspekte der Immobilie dargestellt. Dabei werden nicht nur die Bebauungen berücksichtigt, sondern auch der Bodenwert, die Außenanlagen, besondere Bauteile, mögliche Einnahmen und wertbeeinflussende Eintragungen im Grundbuch. Man unterscheidet im Allgemeinen zwei Arten von Gutachten. Hierzu zählt zum einen die Kurzbewertung und zum anderen das Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch. Beide unterscheiden sich in der Länge und Ausführlichkeit, wobei die Berechnungsmethode identisch ist und im Preis. Bei der Wahl der richtigen Art, sollten Sie sich immer von einem Fachmann beraten lassen. Eventuell reicht für Ihren speziellen Fall auch eine Kurzbewertung aus, bei der Sie Geld sparen können. Nun stellt sich noch die Frage, wo bekommen Sie ein Wertgutachten her? Denn nicht jeder Immobilienmakler kann Ihnen auch ein Wertgutachten fertigen. Schauen Sie nach ausgebildeten Wertgutachtern oder Sachverständigen für Immobilienbewertungen. Achten Sie auf eine regionale Ansässigkeit, da ein Wertgutachter aus der Region den Immobilienmarkt und mögliche regionale Besonderheiten kennt. Ein Wertgutachten bietet sich allerdings auch für jeden Privatverkäufer an, denn es ist ein Vorteil bei einem Verkauf den Marktwert seiner Immobilie zu kennen. Sie haben doch schließlich nichts zu verschenken. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema haben möchten, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Beeskow, 17.04.2020
In der heutigen Gesellschaft werden die Menschen immer älter und erkranken zunehmend an den sogenannten „Volkskrankheiten“ zu denen auch die Demenz gehört. Viele Menschen sind mit ihrem Leben und den täglichen Aufgaben einfach überfordert.
Lobend, dass viele Familienangehörige oder Bekannte dann die Aufgabe des privaten Betreuers übernehmen, um den Betroffenen nicht in ein Heim „abzuschieben“.
Wenn der Betreute dann aber in einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung wohnt, fangen die Probleme an. Meist reichen die Ersparnisse oder die monatlichen Bezüge nicht aus, um die Kosten für die Pflege zu decken. Also kommt es in den meisten Fällen dazu, dass der Grundbesitz zur Kostendeckung veräußert werden muss.
Voraussetzungen schaffen! „Die privaten Betreuer suchen dann den Weg zu uns ins Immobilienbüro und wollen die Immobilie des Betreuten verkaufen. Aber wie? Eine aus dem Internet ausgedruckte oder in Krankenhäusern ausgefüllte Vollmacht reicht hier leider nicht aus. Eine fehlende Aufklärung führt dann meist zu zeitaufwendigen Amtsgängen und einer längeren Wartezeit auf einen möglichen Verkauf.
Wie sollte man also vorgehen? Als privater Betreuer sollte die Generalvollmacht vor einem Notar geschlossen sein und den Passus „Verkauf von Immobilien“ beinhalten oder man lässt sich vom Gericht mit Bestellungsurkunde und Betreuerausweis u.a. zum Verkauf von Immobilien bevollmächtigen. Auch bei Berufsbetreuern muss die Bestellungsurkunde den Passus „Verkauf von Immobilien/Grundbesitz“ ausdrücklich beinhalten.
Frühzeitige Beratung lohnt sich! Wir raten auch jedem der ein Haus, Grundstück oder Wohnung besitzt, sich rechtzeitig für den Ernstfall abzusichern, sodass man selbst entscheiden kann, wem man mit dieser Aufgabe betraut machen möchte. Ist man selbst nicht mehr handlungsfähig, kann eine notarielle Generalvollmacht nicht nachträglich ausgestellt werden. Dann bleibt nur noch der Gang zum Gericht und die Bestellung eines Betreuers. Hierzu sind aber vorab verschiedene Behördengänge nötig. Diese kosten meist wertvolle Zeit. Bei jedem Verkauf durch einen privaten oder gerichtlichen Betreuer muss das Betreuungsgericht den Fall prüfen und seine Zustimmung erteilen. Ein Gutachten über die Immobilie ist zwingend erforderlich.
Lieber gleich zum Fachmann! Ein Privatverkauf ist in einem Betreuungsfall nicht ratsam, da hier viele Fehler gemacht werden können und die betreuungsgerichtliche Genehmigung versagt werden kann. Der Betreuer handelt dann wie ein Eigentümer und muss selbstverständlich auch bei der notariellen Beurkundung des Kaufvorgangs anwesend sein. Das erwirtschaftete Geld geht zugunsten des Betreuten und wird für die nötige Pflege oder andere Kosten eingesetzt. Sie sollten im Vorfeld genau überlegen, wen Sie als Ihren späteren Betreuer einsetzen, da es hier auch zu Interessenkonflikten kommen kann.
Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema haben möchten, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Beeskow, 17.03.2020
Eine Gewerbeanmeldung, eine Berufshaftpflichtversicherung und ein negatives Führungszeugnis - mehr braucht es leider nicht, um den Beruf des Immobilienmaklers in Deutschland ausüben zu können. „Schnelles Geld mit wenig Aufwand verdienen“, das ist oft der falsche Ansporn neuer Immobilienmakler. Da liegt es wohl auf der Hand, dass es in der Branche viele schwarze Schafe und unterschiedliche Qualität in der Arbeitsweise gibt.
Wie können Sie nun den für Sie richtigen Partner an Ihrer Seite finden, der auch noch qualitativ gute Arbeit leistet? Ein paar Tipps können wir Ihnen mit an die Hand geben.
Büro- oder Geschäftsräume: Sie sollten sich auf jeden Fall die Büroräume des Maklers anschauen. Ein Makler der von seinem Sofa aus arbeitet ist in der Regel sehr eingeschränkt erreichbar für Kunden. Wo führt er Kundentermine durch?
Berufserfahrung ist das A&O: Je länger ein Makler besteht, desto besser sind in der Regel seine Markterfahrung, sein Netzwerk und auch die Anzahl an zufriedenen Kunden.
Einzelkämpfer oder Angestellte: Wie große ist das Maklerbüro. Mehrere Mitarbeiter sind von Vorteil, um die Ersetzbarkeit bei Krankheit oder Urlaub zu gewährleisten. Bei einem Einzelkämpfer könnte sich Ihre Verkaufszeit verlängern, da in der Urlaubszeit niemand Ihre Immobilie weiter betreuen kann.
Fortbildung und Rechtssicherheit: Welche Qualifikationen oder Weiterbildungen kann ein Makler aufweisen. Es gibt eine Weiterbildungspflicht von 32 Stunden innerhalb von drei Jahren, die ein Makler vorweisen muss. Zudem sollten Immobilienmakler auch freiwillige Weiterbildungen oder Seminare besuchen, um rechtliche Neuerungen oder Änderungen nicht zu verpassen. Sonst kann er Sie nicht rechtssicher beraten.
Verbandszugehörigkeiten:Der größte Verband ist der Immobilienverband Deutschland (IVD). Mitglieder müssen sich mit ihren Arbeitsweisen an die Richtlinien des Verbands halten. Hiermit möchte man eine einheitliche Qualität und Arbeitsweise schaffen.
Regionalität: Achten Sie darauf, dass der Immobilienmakler aus der Region kommt. Nur wer seinen Markt und seine Kunden kennt, kann Ihre Immobilie diskret und sicher veräußern. Jeder Markt hat seine Tücken und Besonderheiten, die Außenstehende oftmals nicht kennen.
Richtig bewerten! Ist der Preis zu tief, verschenken Sie Ihr Geld. Wählen Sie einen zu hohen Preis, führt das zu einer verlängerten Vermarktungszeit und Ihre Immobilie wird am Markt uninteressant. Zudem finanzieren Banken auch nur realistische Kaufpreise.
Vertrauen: Ganz wichtig, die Chemie und das Vertrauen müssen stimmen. Sie sollten sich bei Ihrem Immobilienmakler gut aufgehoben fühlen und ihm vertrauen können, denn Sie geben ihm Ihr wertvollstes Gut an die Hand.
Sind Sie sich noch immer nicht sicher, fragen Sie nach Referenzen des Maklers und stöbern zunächst durch seine Homepage. Lernen Sie den Makler in einem ersten unverbindlichen Gespräch in seinen Geschäftsräumen kennen. Wenn Sie weitere Informationen haben möchten, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Beeskow, 17.02.2020
Am Anfang des Immobilienverkaufs steht die richtige Einschätzung Ihrer Immobilie. Aber können Sie als Eigentümer Ihre Immobilie überhaupt neutral bewerten? Und wie machen Sie das überhaupt? Viele unserer Kunden antworten daraufhin: „Klar, mein Nachbar hat gerade zu dem Preis verkauft. Soviel ist meine Immobilie auch wert“. Vielleicht verkaufen Sie mit dieser Taktik Ihre Immobilie aber auch zu preiswert und verschenken Ihr Geld?
Bei der Immobilienbewertung sind ein neutrales Herangehen unter Einbeziehung der Fachliteratur und die Berücksichtigung des regionalen Marktes das A und O. Hier reicht es gerade in unserer regionalen Lage nicht aus, auf Immobilienplattformen vergleichbare Angebote zu suchen. Viele Privatverkäufer unterschätzen diesen wichtigen Schritt. Dabei unterscheidet sich jede Immobilie in Alter, Ausstattung, Größe und den Besonderheiten. Die regionale Lage und die nähere Umgebung machen ebenfalls einen großen Unterschied aus. Über Online-Bewertungsportale können Sie zwar eine grobe Einschätzung vornehmen, doch wenn Sie den bestmöglichen Kaufpreis erzielen wollen, ist die professionelle Einwertung eines Experten unverzichtbar. Denn jede Immobilie ist individuell und kann nicht nur aufgrund eines Algorhythmus bewertet werden.
Ein Fachmann bewertet Ihre Immobilie entsprechend nach den drei Bewertungsverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV.
- Das Vergleichswertverfahren
- das Sachwertverfahren
- und das Ertragswertverfahren.
Je nach Immobilientyp bietet sich ein anderes Verfahren an. Grundlegend gibt die Art und Nutzung der Immobilie das geeignete Verfahren vor. So wird z.Bsp. bei der Bewertung eines Einfamilienhauses das Sachwertverfahren zugrunde gelegt. Hierbei werden als Grundlage der Bodenwert (Vorgabe des Gutachterausschuss) und der Sachwert, also der Wert der Gebäudebestandteile, ermittelt. Beim Ertragswertverfahren wird der Ertrag aus der wirtschaftlichen Nutzung der Immobilie (z.Bsp. durch Vermietung) angerechnet. Das bedeutet, dass bei der Preisbildung auch der Mietspiegel herangezogen werden muss. Das Vergleichswertverfahren kann nur in Regionen genutzt werden, in denen in regelmäßigen Abständen ähnliche Immobilien (z.Bsp. Eigentumswohnungen in einem Straßenzug) verkauft werden. Viele Besonderheiten sind erst bei genauer Betrachtung des Bewertungsobjekts sichtbar und können unter Umständen den Verkehrs- bzw. Marktwert Ihrer Immobilie erheblich mindern oder steigern. Verlassen Sie sich nicht auf die Unwissenheit, denn die schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Selbstverständlich sind wir bei unseren Immobilienbewertungen immer bestrebt, den bestmöglichen Marktwert für Ihre Immobilie zu ermitteln, der selbstverständlich auch bei einer Prüfung durch die finanzierende Bank des Käufers standhält. Wenn Sie weitere Informationen zum Thema „Immobilienbewertung“ haben möchten, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Beeskow, 25.01.2020
Seid über 25 Jahren beschäftigen wir uns mit allen Fragen rund um das Thema Immobilien. Dazu gehören einfache Fragen wie zum Bsp. Wo finde ich den Bodenwert meiner immobilie? oder Wann ist die beste Zeit zum Hausverkauf“. Allerdings gibt es auch sehr oft ernsthafte Probleme mit denen man als Laie häufig überfordert ist. Hierzu kommen Fragen auf wie zum Bsp. Wie gehe ich mit einer geerbten Immobilie um? Kann ich diese einfach verkaufen? Was mache ich, wenn ich jemanden betreue der eine Immobilie besitzt? Welche rechtlichen Vorgaben muss ich einhalten oder was passiert mit meiner Immobilie, wenn ich mich von meinem Partner trenne? Viele scheuen sich vor dem Gang zum Immobilienmakler und versuchen sich zu belesen oder nehmen Ratschläge von Freunden oder Nachbarn an. Leider häufig Hinweise und Ratschläge ohne fachliche oder rechtliche Kompetenz. Es empfiehlt sich deshalb als Hausverkäufer einen Makler als Fachmann für Objektbewertung, Vermarktung und rechtssichere Abwicklung in Zusammenarbeit mit einem Notar in Anspruch zu nehmen. Denn der Teufel liegt vielfach in Details, die für den Laien überhaupt nicht zu erkennen sind. Bei einem Privatverkauf werden oft sehr wichtige Fragen außer Acht gelassen, die Haftungsrisiken oder einen finanziellen Verlust für den Verkäufer darstellen, der das mehrfache der Kosten des Maklers ausmacht. Sie können natürlich diese Hinweise außer Acht lassen, tragen aber dann die Verantwortung für Ihre Pflichtverletzung. Denn: Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht.
Um Ihnen den Immobilienwahnsinn ein wenig transparenter darzustellen, möchten wir mit unserem neuen monatlichen Ratgeber auf mögliche Probleme beim Immobilienverkauf aufmerksam machen und sie vielleicht vor vermeidbare Fehler schützen. Wir werden in den kommenden Monaten spezielle Themen, wie zum Bsp. Erbschaft, Scheidung, Immobilienbewertung oder Betreuung aufgreifen und versuchen Ihnen einen ersten Einblick in diese Themen zu verschaffen. Als Aufgabenstellung haben wir uns den qualifizierten Verkauf von Bestandsimmobilien gestellt. Fachkundige Beratungen, Immobilienbewertungen und die Begleitung von Käufer und Verkäufer durch den gesamten Verkaufsprozess stehen ebenso im Mittelpunkt wie das zwischenmenschliche Verhältnis.
Selbstverständlich ersetzt unser Ratgeber kein Gespräch mit einem Fachmann zu Ihrem individuellen Immobilienanliegen. Sie können uns gern zu Ihrem speziellen Anliegen kontaktieren und wir geben Ihnen weitere Einblicke und beraten Sie dahingehend.
"Alles neu macht..." bei uns nicht sprichwörtlich der Mai, sondern der Oktober.
In der heutigen schnelllebigen Zeit, müssen auch wir mit der Zeit gehen und uns stetig neu entwickeln. Begonnen haben wir sichtbar für unsere Kunden mit unseren Schaufenstern im Büro in Beeskow.
In frischen und modernen Farben, mit kurzen aber aussagekräftigen Schriftzügen und nachts in grüner Beleuchtung erstrahlt unser Büro nun wieder zeitgemäß auch für die jüngeren Häuslekäufer und -verkäufer. Ganz nach dem Motto "weniger ist mehr" haben wir unser Leistungsangebot auf Kernaussagen reduziert. Vertiefende Informationen zum Hauskauf, Hausverkauf oder zum Thema Vermietung geben wir unseren Kunden gern in persönlichen und individuellen Terminen.
Besuchen Sie uns und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung über unseren neuen Auftritt.
Provisionspflicht oder Vertragsfreiheit?
Es treten immer noch vermehrt Fragen zu Bestellerprinzip und zur Maklerprovision auf. Seit 01.06.2015 sind Vermieter bzw. Auftraggeber von Mietobjekten verpflichtet, die Maklerprovision zu zahlen. Eine Provisionspflicht für den Mieter entsteht nur, wenn der Mieter einen speziellen Suchauftrag einem Makler erteilt. Diese Regelung trifft nicht automatisch auf den Verkauf von Immobilien zu. Beim Verkauf von Immobilien herrscht nach wie vor Vertragsfreiheit.
Ohne Moos nix los
Wer die Provision zahlt, steht im Exposé oder in der Werbung. Wir empfehlen eine Provisionsteilung zwischen Verkäufer als Auftraggeber und Käufer. Ein Makler macht die Immobilie erst verkaufbar, in dem er sie bewertet, ein Verkaufsexposé und einen Energiepass fertigt sowie notwendige Anträge bei Ämtern und Behörden stellt, Flurkarte, Grundbuch beschafft, die Immobilie bewirbt sowie die Finanzierbarkeit der Kunden vor Besichtigungen klärt. Diese Leistung sollte den Verkäufern die Hälfte der Provision wert sein und das garantiert in der Regel einen guten Verkaufspreis.
Günstige Kaufpreise
Die Zinsen sind für den Käufer von Immobilien so niedrig wie lange nicht. Die jetzige Situation kann eine Chance für die Immobilien- und Kapitalanleger sein. Bei der niedrigsten Eigentümerquote von unter 45 % in Deutschland haben Berlin und das Umland sowieso großen Nachholbdarf. Die Kaufpreise in Berlin/ Brandenburg sind nach wie vor so günstig wie in keiner anderen Großstadt Europas.
Die Finanzinstitute finanzieren insbesondere den Selbstnutzer auch in diesen Tagen wie eh und je. Gerade weil die hiesigen Banken in den letzten Jahren die Kredite nicht an jeden „verschenkt“ haben, brauchen wir uns in Deutschland über einen Immobiliencrash keine Sorgen machen, so wie das in den USA, Großbritannien oder Spanien der Fall war.
Lage, Lage, Lage
Die goldene Immobilienregel „Lage, Lage, Lage“ ist wichtiger denn je. Wer sich heute von einem professionellen Immobilienmakler kompetent beraten lässt und die Lage und den Kaufpreis genau überprüft, wird mit großer Wahrscheinlichkeit in 10 oder 15 Jahren auf eine seiner besten Entscheidungen im Leben zurückblicken können.
Eine Immobilie erhöht den eigenen Wohnkomfort, stellt eine Altersvorsorge dar und ist eine Kapitalanlage, wenn man in vermietete Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen investiert. Renditen von 6 und mehr Prozent sind realistisch und sicher. Weitsichtige Kapitalanleger haben bereits vor Jahren umgeschichtet und ihr Vermögen in Immobilien angelegt.
Für Verkäufer nochmals der Hinweis:
- wertvollen Schmuck verkauft man nicht auf dem Wochenmarkt oder Basar,
- ein Auto nicht auf der Straße, sondern im Autohaus,
- ein Haus, Baugrundstück oder Eigentumswohnung nicht im Haustürgeschäft, sondern mit Hilfe eines Immobilienspezialisten der i.d. Regel Gutachter und Finanzexperte ist, Energiepässe erstellt und eine qualifizierte Bewertung, Präsentation und seriöse Abwicklung garantiert
Jetzt den Profis vertrauen und eine Beratung anfragen.
Zur Anfrage