Worauf Sie bei der Maklerprovision achten sollten
Seit 2020 gilt bundesweit die Doppelprovision. Doch was genau heißt das für die Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Privatpersonen? Die Provision aus dem Verkauf wird auf Käufer und Verkäufer verteilt. So zahlt jeder Beteiligte 3,57% des Kaufpreises an den Immobilienmakler. Beachten Sie jedoch 2 Ausnahmen. Als Verkäufer haben Sie das Recht, die Provision vollständig zu übernehmen. Daraufhin steht es Ihnen frei, die Immobilie ohne Provision anzubieten. Als Käufer können Sie die Provision dann zu 100% übernehmen, wenn Sie den Immobilienmakler ausdrücklich mit der Suche nach einem Objekt beauftragen.
Was die Mehrerlösklausel besagt
Einige Maklerverträge beinhalten Mehrerlösklauseln. Diese Klauseln sehen erhöhte Provisionen vor. Wenn diese Provisionen zu hoch ausfallen – und das kann der Fall sein – gilt Sittenwidrigkeit und Gesetzesverstoß. Als Verkäufer Ihrer Immobilie sollten Sie deshalb genau auf diese Klausel achten. Kümmern Sie sich in diesem Fall unbedingt um einen anderen, gesetzestreuen Immobilienmakler.
Was Sie zu Aufwandsentschädigungen und anderen versteckten Kosten wissen sollten
Auch tauchen in manchen Maklerverträgen sogenannte Aufwandsentschädigungen auf. Da Immobilienmakler ihre Aufwendungen gar nicht im Detail kennen können, sind diese vorab festgelegten Aufwandsentschädigungen mehr als zweifelhaft. Achten Sie außerdem darauf, ob Ihr Immobilienmakler beispielsweise Besichtigungsfahren getrennt abrechnet. Das ist nicht Usus. Fragen Sie nach oder wechseln Sie den Makler.
Das ist die Auftragsdauer
Normalerweise werden Maklerverträge über maximal 15 Monate geschlossen. Bei darüberhinausgehenden Auftragsdauern sollten Sie gesondert nachhaken. Auch das ist nicht üblich.
Über Entschädigungen bei Maklerverträgen
In einigen Maklerverträgen werden außerdem Entschädigungen für den Immobilienmakler vorgesehen – für den Fall, dass er Ihre Immobilien nicht in dem vorgegebenen Zeitraum verkaufen kann. Das ist ein riskantes Unterfangen für Sie als Verkäufer, denn Ihr Makler wird in dem Fall nicht mit Nachdruck an Ihrer Immobilien-Vermarktung arbeiten.
Pflichten des Maklers laut Maklervertrag
In einem guten Maklervertrag werden die Maklerpflichten korrekt aufgeführt. Dazu gehört beispielsweise das Bemühen um einen Vertragsabschluss. So können Sie Ihren Maklervertrag ordentlich kündigen, falls Ihr Immobilienmakler seinen Pflichten nicht gerecht wird.
Widerrufsbelehrung in einem Maklervertrag
Es gibt eine schriftliche Widerrufsbelehrung für Maklerverträge. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Maklervertrag nicht in den Geschäftsräumen des Immobilienmaklers finalisiert werden kann. Wenn diese Widerrufsbelehrung nicht im Maklervertrag niedergeschrieben ist, haben Sie sowohl als Verkäufer als auch Käufer das Recht, binnen eines Jahres plus 14 Tagen von diesem Maklervertrag zurückzutreten.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Maklervertrag für Ihre Immobilie in Beeskow, Friedland, Eisenhüttenstadt oder Tauche? Sprechen Sie mit uns. Wir kennen die Stolpersteine eines Maklervertrags und klären Sie über alles auf, auch das Kleingedruckte. Transparenz und Klarheit sind bei Spree Immobilien Immobilien priorisierte Vertrauensangelegenheiten.