FAQs Immobilie mieten
Worauf sollte ich bei der Wohnungsbesichtigung achten?
Wenn Umfeld und Lage, der Schnitt der Wohnung und die Aufteilung der Räume für Sie passen, sollten Sie bei der Besichtigung Ihr Augenmerk auf den baulichen Zustand der Wohnung selbst richten. Gibt es irgendwelche Mängel? Achten Sie dabei auf jedes Detail, denn kleine Mängel werden schnell übersehen. Sind die Wände feucht oder trocken, weisen sie Schimmelbefall oder Risse auf? Prüfen Sie alle Fenster und Türen und fragen Sie nach, ob die elektrischen Einrichtungen und die Heizung einwandfrei funktionieren.
Falls eine Einbauküche oder andere Möbel vorhanden sind, nehmen Sie diese genau unter die Lupe. Eventuelle Mängel sollten Sie dokumentieren, um später Ärger zu vermeiden. Prüfen Sie zum Abschluss auch den Mietvertrag, den Energieausweis und die Nebenkostenaufstellung genau, damit Sie keine negativen Überraschungen erleben.
Welche Unterlagen benötige ich für die Anmietung?
Wenn Sie eine Immobilie mieten wollen - ganz gleich, ob Haus oder Wohnung - müssen Sie einige Unterlagen und Nachweise vorlegen. Zwar ist nicht jeder Nachweis Pflicht, aber es erhöht Ihre Chancen, die Wohnung zu bekommen, wenn Sie die Wünsche des Vermieters erfüllen.
- Ihr Personalausweis bzw. eine Kopie davon dient der Überprüfung Ihrer Identität.
- Unbedingt erforderlich ist ein Einkommensnachweis oder ein laufender Arbeitsvertrag, um Ihre Zahlungsfähigkeit zu bescheinigen.
- Darüber hinaus benötigen Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres letzten Vermieters.
- Um eine Schufa-Auskunft kommen Sie in der Regel nicht herum, wenn Sie eine Immobilie mieten wollen. Diese können Sie auf der Seite der Schufa im Internet beantragen.
- Einige Vermieter bestehen auf eine Mieterselbstauskunft, um persönliche Daten wie den beruflichen Status, Einkommensverhältnisse und eventuell bestehende Mietschulden des potenziellen Mieters zu erfahren. Eine Mieterselbstauskunft enthält ebenso Informationen über miteinziehende Personen. Mustervorlagen für eine Mieterselbstauskunft finden Sie im Internet.
- Falls die Wohnung nur mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) anzumieten ist, halten Sie diesen bereit.
Was muss im Mietvertrag enthalten sein, und worauf sollte ich besonders achten?
Im Mietvertrag sollten alle wichtigen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter klar geregelt sein. Dazu zählen die Anschrift der Immobilie, die Mietparteien sowie die Höhe von Kaltmiete, Nebenkosten und Kaution. Ebenso müssen der Beginn und - bei befristeten Verträgen - die Dauer des Mietverhältnisses angegeben sein.
Bevor Sie die Immobilie mieten, achten Sie vor allem auch auf Klauseln zur Kündigung und Kündigungsfristen, zur Hausordnung, zu Renovierungspflichten und Reparaturen, die Sie selbst durchführen müssen. Prüfen Sie sorgfältig, ob die Angaben zur Wohnungsgröße und vorhandener Ausstattung korrekt aufgeführt sind. Regelungen zur Haustierhaltung und ein Übergabeprotokoll mit einer Dokumentation des Wohnungszustandes und der Zählerstände sollten ebenfalls Vertragsbestandteile sein.
Was bedeutet eine Indexmiete oder Staffelmiete, und wie wirken sich diese auf den Mietpreis aus?
Die Indexmiete ist an den Verbraucherpreisindex (VPI) in Deutschland gekoppelt. Wenn der Index steigt (Inflation), erhöht sich die Miete um den gleichen Wert. Sinkt er (Deflation), verringert sich auch die Miete. Eine entsprechende Anpassung wird meist jährlich vorgenommen und spiegelt die allgemeine Preisentwicklung wider. Dadurch bleibt der Mietpreis flexibel, ist aber abhängig vom VPI unvorhersehbar.
Bei der Staffelmiete wird im Mietvertrag vorab festgelegt, um wie viel Prozent die Miete nach einem bestimmten Zeitraum (zum Beispiel jährlich) angehoben wird. Sie bekommen dadurch Planungssicherheit und sind unabhängig von äußeren Gegebenheiten wie der Inflation.
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mieter?
Wenn Sie eine Immobilie mieten, haben Sie Rechte und Pflichten.
Zu den Rechten gehört, dass die Wohnung mängelfrei sein muss. Das heißt, dass der Vermieter für ein einwandfreies Funktionieren von Heizung, Wasser und Strom sorgen muss sowie für größere Reparaturen verantwortlich ist. Sie dürfen die Wohnung so nutzen, wie es im Mietvertrag vereinbart ist, und sie unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist auch wieder verlassen. Darüber hinaus sind Sie vor nicht gerechtfertigten Mieterhöhungen und Kündigungen geschützt.
Zu Ihren Pflichten gehört die pünktliche Zahlung der Miete und ein sorgsamer Umgang mit der Wohnung. Falls durch Ihre Fahrlässigkeit Schäden entstehen, müssen Sie dafür aufkommen. Kleinere Ausbesserungsarbeiten und Schönheitsreparaturen können auf Sie übertragen werden, sofern dies im Vertrag vorgesehen ist. Verpflichtend ist auch die Einhaltung der Hausordnung (zum Beispiel Ruhezeiten und Reinigungsdienste). Plötzlich auftretende Schäden oder Mängel müssen Sie dem Vermieter unverzüglich mitteilen. Ändert sich die Personenzahl, ist dies dem Vermieter ebenso mitzuteilen.