Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundestag hat am Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen – es löst das bisherige Heizungsgesetz (GEG) ab und tritt voraussichtlich zum 1. November 2026 in Kraft.
- Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch entfällt vollständig.
- Eigentümer im Landkreis Oder-Spree entscheiden künftig technologieoffen: Wärmepumpe, Gas, Öl, Fernwärme oder Hybridlösungen bleiben alle zulässig.
- Funktionierende Bestandsheizungen dürfen unbegrenzt weiterlaufen – eine Austauschpflicht gibt es weiterhin nicht.
- Ab 2029 gilt für neu eingebaute fossile Heizungen eine „Bio-Treppe": ein steigender Pflichtanteil klimaneutraler Brennstoffe, beginnend bei 10 Prozent.
- Kleinere Kommunen wie Beeskow, Müllrose oder Eisenhüttenstadt haben für die kommunale Wärmeplanung Zeit bis 30. Juni 2028.
Viele Eigentümer im Landkreis Oder-Spree haben in den vergangenen Jahren mit Sorge auf das Heizungsgesetz geschaut: drohender Zwangsaustausch, hohe Wärmepumpen-Kosten, kurze Fristen. Diese Sorge ist jetzt deutlich kleiner geworden. Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz eine Reform beschlossen, die deutlich mehr Freiheit bei der Heizungswahl lässt. Was sich konkret ändert und was das für Eigentümer in Beeskow, Müllrose und der Region bedeutet, erklären wir hier.
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist die Nachfolgeregelung des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das umgangssprachlich als „Heizungsgesetz" bekannt war. Der Bundestag hat es am 10. Juli 2026 in namentlicher Abstimmung beschlossen (322 Ja-Stimmen, 272 Nein-Stimmen). Das Gesetz soll voraussichtlich zum 1. November 2026 in Kraft treten, nach Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Ziel bleibt, Gebäude klimafreundlicher zu heizen. Der Weg dorthin ändert sich jedoch grundlegend: Statt einer starren Vorgabe setzt der Gesetzgeber jetzt auf Technologieoffenheit und längere Übergangszeiten – eine Entlastung, die gerade im ländlich geprägten Landkreis Oder-Spree spürbar ankommt.
Die wichtigste Änderung: Die 65-Prozent-Regel entfällt
Die bisherige Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, fällt mit dem GModG komplett weg. Eigentümer in Beeskow, Müllrose oder Eisenhüttenstadt müssen sich beim Einbau einer neuen Heizung nicht mehr auf eine bestimmte Technologie festlegen lassen.
Stattdessen gilt: Eigentümer entscheiden frei zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasseheizung, Hybridlösungen sowie klassischer Gas- oder Ölheizung. Diese Technologieoffenheit war die zentrale Forderung vieler Kritiker der ursprünglichen Regelung – und ist jetzt Gesetz.
Was gilt für bestehende Heizungen?
Für bereits eingebaute Heizungen ändert sich praktisch nichts: Eine generelle Austauschpflicht für funktionierende Bestandsheizungen gibt es weiterhin nicht – auch nicht für Öl- und Gasheizungen. Wer eine intakte Anlage besitzt, darf sie unverändert weiterbetreiben.
Zusätzlich entfällt mit dem GModG die bisherige 30-Jahre-Austauschpflicht für alte Konstanttemperaturkessel. Auch für den Havarie-Fall – also den irreparablen Defekt einer Heizung – bleibt es bei einer praxisnahen Lösung: Eine defekte Gas- oder Ölheizung darf übergangsweise durch eine neue fossile Heizung ersetzt werden, bevor mittelfristig verbindliche Anteile klimaneutraler Brennstoffe greifen.
Neue Heizungen ab 2029: Die „Bio-Treppe"
Wer ab 2029 eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbauen lässt, muss künftig schrittweise steigende Anteile CO₂-neutraler Brennstoffe beimischen. Diese sogenannte Bio-Treppe ist der zentrale Klimaschutzhebel des GModG und ersetzt die pauschale 65-Prozent-Pflicht durch ein gestuftes Modell: ab 2029 zehn Prozent, bis 2040 schrittweise steigend auf 60 Prozent.
Wichtig für Eigentümer im Landkreis Oder-Spree: Diese Regelung betrifft ausschließlich neu eingebaute fossile Heizungen ab 2029 – bestehende Anlagen sind davon nicht betroffen.
Kommunale Wärmeplanung im Landkreis Oder-Spree
Auch wenn die 65-Prozent-Pflicht entfällt, bleibt die kommunale Wärmeplanung ein wichtiger Orientierungspunkt. Sie legt fest, in welchen Gebieten langfristig Wärmenetze oder andere Versorgungsoptionen realistisch sind. Großstädte mussten ihre Wärmeplanung bereits bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028.
Da Beeskow, Müllrose, Friedland und Eisenhüttenstadt zu den kleineren Kommunen im Landkreis Oder-Spree zählen, gilt hier die spätere Frist. Eigentümer in der Region haben also zusätzlichen zeitlichen Vorlauf, bevor eine belastbare kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Was bedeutet das für den Immobilienverkauf im Landkreis Oder-Spree?
Für Verkäufer und Käufer bringt die Reform vor allem eines: mehr Planungssicherheit. Wer eine Immobilie in Beeskow oder Müllrose verkaufen möchte, muss potenziellen Käufern nicht mehr mit einem drohenden Zwangsaustausch der Heizung argumentieren – das senkt eine häufige Sorge auf Käuferseite und kann Verkaufsgespräche erleichtern.
Ein Punkt bleibt jedoch unverändert wichtig: Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung und Neubau weiterhin gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt er oder ist er fehlerhaft, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Eigentümer sollten ihn daher frühzeitig vor dem Verkaufsprozess prüfen lassen – unabhängig von der Gesetzesreform bleibt die Energieeffizienz eines Objekts ein Faktor, den Käufer bei der Preisfindung berücksichtigen.
Eine professionelle Immobilienbewertung hilft dabei einzuschätzen, wie sich der energetische Zustand eines Objekts auf den erzielbaren Verkaufspreis auswirkt – losgelöst von der Frage, welche Heizungstechnik künftig Pflicht wäre.
Fazit
Das Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt Eigentümern im Landkreis Oder-Spree einen erheblichen Teil der Unsicherheit, die das bisherige Heizungsgesetz ausgelöst hatte. Die 65-Prozent-Pflicht ist Geschichte, bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen, und neue Anlagen können technologieoffen gewählt werden. Wer dennoch eine Modernisierung plant oder eine Immobilie verkaufen möchte, sollte den energetischen Zustand realistisch einschätzen lassen – er bleibt ein wirtschaftlicher Faktor, auch ohne gesetzlichen Zwang.
Häufige Fragen zum neuen Heizungsgesetz
Muss ich meine Ölheizung in Beeskow oder Müllrose jetzt austauschen?
Nein. Eine generelle Austauschpflicht für funktionierende Bestandsheizungen gibt es auch nach dem GModG nicht. Öl- und Gasheizungen dürfen unbegrenzt weiterbetrieben werden, solange sie funktionieren.
Was bedeutet die „Bio-Treppe" konkret?
Ab 2029 müssen neu eingebaute fossile Heizungen einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen – beginnend bei 10 Prozent, steigend bis 60 Prozent im Jahr 2040. Bestehende Heizungen sind davon nicht betroffen.
Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Der Bundestag hat das GModG am 10. Juli 2026 beschlossen. Das Inkrafttreten wird voraussichtlich zum 1. November 2026 erwartet, nach Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Was passiert, wenn meine Heizung plötzlich ausfällt?
Bei einem irreparablen Defekt darf übergangsweise eine neue fossile Heizung eingebaut werden, bevor mittelfristig verbindliche Vorgaben zu klimaneutralen Brennstoffen greifen. Eine sofortige Wärmepumpen-Pflicht besteht nicht.
Wann muss meine Gemeinde im Landkreis Oder-Spree die Wärmeplanung vorlegen?
Kleinere Kommunen wie Beeskow, Müllrose, Friedland oder Eisenhüttenstadt haben dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028 – später als die Frist für Großstädte, die bereits Mitte 2026 galt.
Brauche ich beim Immobilienverkauf im Landkreis Oder-Spree trotzdem einen Energieausweis?
Ja. Der Energieausweis bleibt bei Verkauf, Vermietung und Neubau gesetzlich verpflichtend, unabhängig von der Heizungsgesetz-Reform. Fehlt er, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie in Beeskow, Müllrose oder Umgebung und möchten wissen, wie sich der energetische Zustand auf den Marktwert auswirkt? Vereinbaren Sie einen kostenfreien Ersttermin bei Filialleiterin Nicole Gade.
Über die Autorin: Nicole Gade ist geprüfte Immobilienmaklerin (EIA-zertifiziert), Filialleiterin von Spree Immobilien Beeskow und seit 2011 in der Branche tätig. Sie berät Eigentümer und Käufer im Landkreis Oder-Spree mit Schwerpunkt Beeskow, Müllrose, Friedland und Eisenhüttenstadt.


