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Besonders brisant und kompliziert wird eine solche Situation immer dann, wenn eine gemeinsame Immobilie vorhanden ist:

- Wie erfolgt hier die Aufteilung?
- Wer zieht aus, wer bleibt wohnen?
- Mit welcher Summe muss ich meinen ausziehenden geschiedenen Ehepartner versorgen?
- Und ist die Bewirtschaftung eines Hauses mit nur einem Einkommen überhaupt noch möglich?

Wir haben die wichtigsten Fakten zum Thema Hausverkauf bei Scheidung für Sie zusammengetragen.

Wie erfolgt nach einer Scheidung die Aufteilung der Immobilie?

Klar ist: Nur in den seltensten Fällen werden beide ehemaligen Ehepartner weiter im Haus wohnen bleiben. Viel mehr wird wohl der geschiedene Ehemann oder die geschiedene Ehefrau ausziehen. In einem solchen Fall muss nicht nur der Hausrat, sondern auch die Immobilie selbst aufgeteilt werden. Dies geschieht gewöhnlich durch eine Abstandszahlung: Der weiterhin im Objekt wohnende Ehegatte zahlt den anderen aus. Damit hier der korrekte Zeitwert der Immobilie angesetzt werden kann, ist ein professionelles Gutachten sehr hilfreich. Bestehen noch Belastungen, etwa durch eine noch nicht vollständig getilgte Grundschuld, müssen diese bei der Festlegung der Auszahlungssumme natürlich berücksichtigt werden.

Wer haftet nach der Scheidung für die Immobilie?

Solange beide Ehegatten im Grundbuch noch als Eigentümer eingetragen sind, haften auch beide für sämtliche rechtlichen Pflichten, die sich im Zusammenhang mit der Immobilie ergeben. Hiervon umfasst ist nicht nur eine noch laufende Hypothek oder Grundschuld, vielmehr müssen sie auch weiter gemeinschaftlich für die Verkehrssicherung einstehen.

Ist die Bewirtschaftung eines Hauses mit nur einem Einkommen überhaupt möglich?

Ob Sie nach der Scheidung weiter in ihrem einst gemeinsamen Haus oder ihrer Wohnung leben können, hängt maßgeblich von Ihrer individuellen Einkommens- bzw. Vermögenssituation ab. Doch auch, wenn Sie auf den ersten Blick meinen sollten, das erforderliche Geld nicht aufbringen zu können, lohnt sich eine sachliche Auseinandersetzung mit dieser Frage. Bevor Sie eine vorschnelle Entscheidung über einen Immobilienverkauf nach Scheidung treffen, sollten Sie die im Falle eines Umzugs in eine Mietwohnung dann aufzuwendenden monatlichen Kosten ins Verhältnis zu den Summen setzen, die Sie vielleicht für einen Kredit benötigen, wenn Sie das ehemals gemeinsame Haus weiter nutzen möchten. Bedenken Sie, dass eine Immobilie immer auch Altersvorsorge ist!

Wie sollte ein möglicher Verkauf der Immobile ablaufen?

Vermeiden Sie unbedingt eine Versteigerung des Objekts - sei es als Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft, sei es aus Anlass der Zwangsvollstreckung wegen nicht mehr bedienter Grundschulden. Viel besser ist es im Falle eines geplanten Verkaufs der Immobilie, diesen durch einen kompetenten Makler abwickeln zu lassen und frühzeitig alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. So kann eine Menge Ärger vermieden und vor allem Geld und Zeit gespart werden.

Sollten Sie weitere Informationen zum Thema Immobilienverkauf nach Scheidung haben, sprechen Sie uns an. Wir stehen Ihnen immer gern beratend und persönlich zur Seite.

Wohnen kommt vom Althochdeutschen »wõnen« und das bedeutet »zufrieden sein«.

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